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Falsche Weihnachtsgeschenke: „Recht auf Umtausch“ gibt es nicht

R+V-Infocenter: Geschäfte können Rücknahme fehlerfreier Ware verweigern – Rückgaberecht schriftlich vereinbaren Wiesbaden, 12. Dezember 2011. Der Pullover ist zu klein, das Buch bekannt und einen Toaster gibt es im Haushalt auch schon: Nicht jedes Weihnachtsgeschenk ist ein Volltreffer. Doch viele Verbraucher rechnen fest damit, dass sie falsche Geschenke notfalls einfach wieder zurückbringen können. „Doch Geschäfte… weiterlesen

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